Rechtsprechung
BSG, 26.09.1968 - 10 RV 438/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zur sozialen Bewertung des Berufs eines Bilanzbuchhalters
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66
Bei Verhinderung des weiteren Berufsaufstiegs Erhöhung der MdE, wenn dem …
In sämtlichen in Satz 2 genannten Fällen steht dem Beschädigten eine Erhöhung der MdE daher nur zu, wenn die in diesen Tatbeständen beschriebenen beruflichen Nachteile ihn subjektiv "besonders" treffen, weil sie in sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht das Maß der körperlichen Beeinträchtigung im allgemeinen Erwerbsleben erheblich übersteigen (vgl. Urteil 10 RV 438/66 vom 26. September 1968).Um diese Einbuße zu bestimmen, ist das tatsächlich erzielte Einkommen mit dem Einkommen zu vergleichen, das ohne die Schädigung erzielt worden wäre (vgl. BSG 3, 171, 178; Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1968 - 10 RV 438/66 -).
Diese Differenz ist aber bei dem Bruttogehalt eines Oberinspektors in Höhe von 1.561,00 DM weder betragsmäßig noch prozentual (9 %) so erheblich, daß nach den obigen Ausführungen von einer besonderen Berufsbetroffenheit in wirtschaftlicher Beziehung gesprochen werden kann (vgl. Urteil BSG vom 26. September 1968 - 10 RV 438/66 -).
- LSG Sachsen, 07.11.2001 - L 1 V 22/00
Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wegen besonderer …
Eine MdE-Erhöhung nach Abs. 2 ist den Fällen vorbehalten, in denen weder die "angestrebte" noch eine "sozial gleichwertige" berufliche Stellung erreicht wurde, sofern die beruflichen Nachteile den Geschädigten besonders treffen, weil sie das Maß der körperlichen Beeinträchtigung im allgemeinen Erwerbsleben wesentlich übersteigen (vgl. BSG, Urteil vom 26. September 1968, Az.: 10 RV 438/66 = SGb 1968, 441). - BSG, 16.07.1971 - 10 RV 378/69
BVG § 30 Abs 2 idF des 3. NOG-KOV bei der Feststellung eines besonderen …
Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die in § 30 Abs. 2 Satz 2 BVG aufgezählten Einzelfälle nicht für sich allein betrachtet werden dürfen, sondern daß die Tatbestände a) bis c) nur beispielhaft gemeint sind und Erläuterungen zu dem in Satz 1 allgemein zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers darstellen, eine Höherbewertung der MdE unter den dort aufgeführten Voraussetzungen vorzunehmen (vgl. Urteil vom 26. September 1968 - 10 RV 438/66 - Urteil vom 19. Februar 1969 in SozR BVG § 30 Nr. 37). - SG Schleswig, 16.04.2021 - S 13 VS 13/19
Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - …
Dem Betroffenen steht eine Erhöhung des GdS in sämtlichen in § 30 Abs. 2 Satz 2 BVG genannten Fällen nur dann zu, wenn die in den Tatbeständen beschriebenen beruflichen Nachteile ihn subjektiv besonders treffen, weil sie in sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht das Maß der körperlichen Beeinträchtigung im allgemeinen Erwerbsleben erheblich übersteigen (BSG, Urteil vom 26. September 1968 - 10 RV 438/66 -, juris; Bayerisches Landessozialgericht…, Urteil vom 31. Juli 2018 - L 15 VU 3/13 -, Rn. 59 mwN, juris).